Hortipedia:Lizenzbestimmungen

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Inhaltsverzeichnis

Inhalte der Hortipedia als Sammel- und Datenbankwerk nach § 4 UrhG

Alle Inhalte von Hortipedia unterliegen dem Copyright und sind unter anderem nach § 4 UrhG der Bundesepublik Deutschland sowohl als Sammel-, als auch als Datenbankwerk geschützt.

Verwendung von einzelnen Teilen der Hortipedia

Unbeschadet des oben genannten Kopierschutzes dürfen einzelne Teile der Hortipedia vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern die den jeweiligen Teil betreffenden Bedingungen eingehalten werden. Darüber hinaus ist Hortipedia als Quelle zu nennen. Soweit Teile von Hortipedia im Internet oder anderen Onlinemedien publiziert werden, ist die entsprechende Fundstelle (Artikelseite unter http://www.Hortipedia.com) direkt zu verlinken. Ist dies nicht möglich, ist die Domain selbst zu verlinken. In der Hortipedia werden die nachfolgenden Lizenzierungen für Texte und Dateien/Bilder zugelassen. Unterliegen Texte oder Dateien/Bilder einer restriktiveren Lizenzierung oder einem geltenden Urheberrecht oder copyright, so dürfen diese nicht in der Hortipedia verwendet werden. Die Hortipedia-Autoren sind aufgerufen, alle Inhalte, die sie zu dieser Website beisteuern, nach bestem Wissen zu erstellen. Jeder Benutzer ist für die von ihm erstellten Beiträge selbst in vollem Umfang verantwortlich. Nicht verantwortlich hingegen ist der Inhaber, da er nur die Plattform und Technik zur Verfügung stellt. Einen Ausschluss einzelner Benutzer behält sich der Anbieter ausdrücklich vor.

Auf Hortipedia zulässige Lizenzen

Texte und Dateien/Bilder mit nachstehenden Lizenzierungen sind in der Hortipedia zugelassen. Autoren, welche ihr Werk originär in der Hortipedia erstellt haben und somit Urheber und Inhaber der Nutzungsrechte sind können dieses wahlweise unter eine dieser Lizenzen stellen. Doppellizenzierungen sind erlaubt; d.h. unter den unten stehenden Lizenzen kann ein Urheber auf Hortipedia veröffentlichen, auch wenn er an anderer Stelle unter einer restriktiveren Lizenz veröffentlicht hat, sofern die notwendigen Nutzungsrechte auch noch bei ihm liegen. Desweiteren ist die Verwendung und Bearbeitung von geeignet lizensierten Werken auf Hortipedia erlaubt. Ist ein Werk in der Hortipedia nicht explizit mit einem Lizenzhinweis versehen, so gilt die Creativ Commons Lizenz CC-by-nc-sa (Namensnennung, Keine kommerzielle Nutzung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen) 3.0 Deutschland. Werke Dritter, die in Hortipedia veröffentlicht werden sollen müssen zur kommerziellen Nutzung freigegeben sein. Die Lizenz CC-by-nc-sa kann nur vom Urheber oder Inhaber der vollumfänglichen Nutzungsrechte gewählt werden.

GNU Free Documentation License (GFDL)

Wenn ein Urheber oder Copyrightinhaber (Lizenzgeber) ein Werk unter diese Lizenz stellt, bietet er damit jedermann weitgehende Nutzungsrechte an diesem Werk an: Die Lizenz gestattet die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einhaltung der Lizenzbedingungen. Diese sehen unter anderem die Pflicht zur Nennung des Autors oder der Autoren vor und verpflichten den Lizenznehmer dazu, abgeleitete Werke unter dieselbe Lizenz zu stellen (Copyleft-Prinzip). Wer sich nicht an die Lizenzbedingungen hält, verliert damit automatisch die durch die Lizenz eingeräumten Rechte. Diese Lizenz, unter der die Majorität der Werke z.B. in der Wikipedia zu finden sind, erlaubt es, diese in die Hortipedia zu übernehmen und dort beispielsweise weiterzubearbeiten um das Thema zu vertiefen. Solche "importierten" Werke müssen weiterhin unter der GDFL veröffentlicht bleiben und sind z.B. mit dem Textbaustein {{Vorlage:Wikipedia Urheber}} zu versehen. Bei dieser Vorlage werden Quelle und Autoren automatisch eingefügt.

GNU Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Lizenzbestimmungen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und wird hier in der Hortipedia weiterentwickelt. Er steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, in der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.


Bei Werken aus anderen Quellen, die unter GNU Lizenz stehen bzw. gestellt werden sollen ist die Vorlage {{Lizenz GNU}} einzufügen und Quelle und Autor(en) folgendermaßen manuell nachzutragen {{Lizenz GNU|Quelle=XXXXXX|Urheber=YYYYYYY}}

GNU Dieses Werk beruht auf XXXXXX von YYYYYYY und wurde unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlicht.

Public domain

Die Gemeinfreiheit bezeichnet alle Werke, welche keinem Urheberrecht mehr unterliegen oder ihm nie unterlegen haben. Das im angloamerikanischen Raum anzutreffende Public Domain ist ähnlich, aber nicht identisch mit der europäischen Gemeinfreiheit. Werke in der Hortipedia, die keinem Urheberrecht unterliegen sind wie folgt zu kennzeichnen:

Copyright crystal green Public Domain! {{{Vorlage PD}}} Daher hat das Werk ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann. Dieses Nutzungsrecht gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich. Das Nutzungsrecht ist auch ausdrücklich oder – aufgrund einer noch weitergehenden, im deutschen Sprachraum aber rechtlich nicht möglichen Übergabe in die „public domain“ oder der rechtlich ebenfalls nicht möglichen Deklarierung eigener Werke als „gemeinfrei“ – konkludent geltend.

Der "Platzhalter" {{{Vorlage PD}}} erlaubt es die Grundlage, auf der die Gemeinfreiheit basiert einzufügen. Der komplett einzugebende Code steht hinter den jeweils im folgenden erläuterten möglichen Grundlagen für die Gemeinfreiheit:

Creative Commons

In der Hortipedia sind drei der insgesamt sechs CC-Lizenzen, die dem Rechteinhaber für den deutschen Rechtsraum derzeit in der Version 3.0 zur Verfügung stehen anwendbar:

CC-by

Es ist Ihnen gestattet:

Zu den folgenden Bedingungen:

Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter welche dieses Werk fällt, mitteilen.
Bei Werken in der Hortipedia, die mit diesem Recht versehen sind, ist die Vorlage {{Lizenz CC by/3.0/de|Quelle=xxxxx|Urheber=yyyyyy}} einzufügen.

by Dieses Werk basiert auf xxxxx von yyyyy und wurde unter der CC Lizenz Namensnennung 3.0 Deutschland veröffentlicht.

CC-by-sa

Es ist Ihnen gestattet:

Zu den folgenden Bedingungen:

Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter welche dieses Werk fällt, mitteilen.
Bei Werken in der Hortipedia, die mit diesem Recht versehen sind, ist die Vorlage {{Lizenz CC by-sa/3.0/de |Quelle=xxxxx|Urheber=yyyyyy}} einzufügen.

by-sa Dieses Werk basiert auf xxxxx von yyyyy und wurde unter der CC Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland veröffentlicht.

CC-by-nc-sa

Hierbei handelt es sich um die empfohlene und in der Hortipedia standartmäßig angewandte Lizenzierung. Ein nicht explizit mit einer der oben beschriebenen Lizenzen versehenes Werk fällt standartmäßig unter diese Lizenz. Diese Lizenz kann auf Hortipedia nur vom Urheber oder Inhaber der vollumfänglichen Nutzungsrechte gewählt werden. Für die Einstellung von Werken Dritter ist diese Lizenz nicht ausreichend. Es ist Ihnen gestattet:

Zu den folgenden Bedingungen:

Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter welche dieses Werk fällt, mitteilen.
Bei Werken in der Hortipedia, die mit diesem Recht versehen sind, ist die Vorlage {{Lizenz CC by-nc-sa/3.0/de |Quelle=xxxxx|Urheber=yyyyyy}} einzufügen.

by-nc-sa Dieses Werk basiert auf xxxxx von yyyyy und wurde unter der CC Lizenz Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland veröffentlicht..

Einzelvereinbarungen

Trotzdem können natürlich immer noch Einzelvereinbarungen zwischen Rechteinhaber und einem bestimmten Nutzer in einem bestimmten Fall getroffen werden. Ein Fotograf oder Autor (Lizenzgeber) etwa, der sein Werk unter einer CC-Lizenz mit den Bedingungen “Namensnennung-Keine Kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen” ins Netz gestellt hat, kann einem anfragenden Verein (Lizenznehmer, Nutzer) daher problemlos erlauben, ein bestimmtes Werk auf der Homepage doch zu veröffentlichen, obwohl der Verein sich ein kleines Zubrot durch Werbung auf der Homepage dazuverdient. Die Lizenzen dienen in erster Linie dazu die Weiterverwendung der Werke ohne Rücksprache mit dem Lizenzgeber zu regeln. Einzelvereinbarungen erfordern immer die Kontaktaufnahme mit dem Lizenzgeber und die Vereinbarung sollte auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden.

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